Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat heute auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässliche der Corona-Pandemie erlassen.
Die vollständige Bekanntmachung und die damit verbundenen, einzuhaltenden Maßnahmen findet ihr hier als pdf-Datei:
20-03-19_ausgangsbeschränkung_bayern_ (PDF_Datei 145 KB)
Desweiteren gibt es eine Empfegluing des Kabinettsauschusses der Bundesregierung zur Coroana-Epidemi an die Bundesländer, welche „Dienstleister und Handwerker“ generell weiter Ihrer Tätigkeit nachgehen können sollen. Diese „Positivliste“ findet Ihr hier:
2020_03_19_positivliste_av_betriebsuntersagungen_geschaefte (PDF-Datei 55 KB)
Bleibt alle gesund und haltet die Maßnahmen ein!